Banken
Banken und andere Finanzinstitute werden reguliert vom andorranischen nationalen Finanzinstitut (AFA = Autoritat Financera Andorrana). Die (derzeit 5) andorranischen Banken sind alle Mitglied von der Bankenvereinigung (Andorran Banking= Associació de Bancs Andorrans),
welche als Aufsichtsbehörde gemäss Gesetz von 1993 fungiert. Die Banken arbeiten nach sehr konservativen Richtlinien und haben eine hohe Solvenzrate.
Eröffnung eines Bankkontos in Andorra:
Für eine Kontoeröffnung muss man persönlich vor Ort die Dokumente unterschreiben!
Folgende Unterlagen werden verlangt:
- Pass oder Personalausweis
- Referenz von der aktuellen Bankverbindung
- Handelsregisterauszug und Jahresabschluss des eigenen Unternehmens,
oder bei Angestellten, Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnung
- Referenz über die berufliche Tätigkeit
- Wohnsitznachweis durch Strom- oder Telefonrechnung
In Antwort auf die internationale Angelegenheit über Geldwäsche hat Andorra 1995 das Gesetz
"Llei de protecció del secret bancari i de prevenció del blanqueig de diner o valors productes del crim" erlassen. Dieses Gesetz verlangt von Finanzinstituten jede verdächtige Geldbewegung an das INAF zu melden.
Seit dem 15. Januar 2015 gibt es die
andorranischen Euro-Münzen. 70'000 KMS für Residenten und 70'000 Münzsätze für Sammler. 2015 gibt es auch 100'000 2-Euro-Gedenkmünzen, die in diesem Jahr dem 20. Jahrestag des Beitritts Andorras in den Europarat gewidmet sind.
Design der andorranischen Euro-Münzen
Seit dem 15. Juni 2007 gilt ein Freibetrag innerhalb der EU von nur 10'000 Euro. Bereits Summen ab 10'000 Euro und mehr sind
unaufgefordert anzumelden. Anmeldepflichtig sind Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel wie Wertpapiere, Schecks, Wechsel sowie Edelmetalle und -steine.
Andorra verfügt über ein zuverlässiges, im internationalen Geldverkehr versiertes Bankwesen. Die
vier Banken in dem Ministaat vermitteln Kontakte mit den Finanzzentren in aller Welt. Bankkonten können in jeder beliebigen Währung eröffnet werden.