ZurückImmobilienerwerb & Vererbung

 

imageDie Übertragung von Grundbesitz erfolgt durch Beurkundung vor einem der vier amtlich bestellten Notare. Die Notare führen ein Zentralregister, die das Grundbuch und das Grundbuchamt, wie man es in Deutschland kennt, ersetzen. Das Grundbuch ist nicht öffentlich, Dritte haben keinen Zugriff auf Eintragungen im Register. Grundsätzlich werden in Andorra Registereintragungen nur lastenfrei vorgenommen. Dieses Verfahren gibt dem Käufer enormen Schutz. Ausländer, die noch keinen Wohnsitz in Andorra haben, benötigen die Genehmigung von der Verwaltung zum Erwerb einer Immobilie.

Die Steuer für Immobilienübertragungen wurde per Gesetz vom 29.12.2000 (ITP - Impost sobre transmissions patrimonials immobiliàries) auf 4% festgesetzt (3% für die Gemeinde, 1% für den Staat). Der Betrag wird vom Kaufpreis errechnet und beim Notar bezahlt, bevor der Kaufvertrag (Escriptura) unterschrieben wird. Die Grunderwerbssteuer (ITP) und die Notarkosten werden vom Käufer bezahlt. Die Maklercourtage (5 %) übernimmt der Verkäufer.

Unproblematisch ist auch die Vererbung von Immobilien in Andorra. Es gilt im Zusammenhang mit Ausländern in Andorra das Erbrecht jenes Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene hatte.
Es ist ratsam, vorab betreffend des hiesigen Vermögens bei einem andorranischen Notar ein Testament zu machen. Dies kann sowohl ein sog. "Codicil" (Übersetzung: Testamentsnachtrag, zusätzliche Testamentsklausel) sein, das sich nur auf das Vermögen in Andorra beschränkt, oder ein Testament das weltweit wirksam ist, jedoch durch nachfolgende Testamente aufgehoben wird. Das Testament wird beim Notar hinterlegt und dieser gibt die Information des Vorhandenseins dieses Testaments an die Notarkammer weiter, so dass auch die anderen Notare darüber Bescheid wissen.

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Sie bleiben auch unser Kunde nach dem Kauf einer Immobilie. Unser "Rund-um-Service" bietet die Erledigung von Stromanmeldung, Telefonvertrag, Handwerker, u.v.m.