Wenn bis jetzt der Ausgangspunkt der Institutionen des Fürstentums Andorra auf der Unterzeichnung der zwei Abkommen, der "Pariatges" (Machtteilungsverträge) in den Jahren 1278 und 1288 zwischen dem Bischof von Urgell und dem Grafen von Foix, basierte, haben heute, die Prinzipien die sich daraus herleiten, die Entwicklung des Konzeptes einer Gewaltentrennung in einem stabilen politischen Rahmen erlaubt.
Durch das Dekret der Institutionsreform vom 15.1.1981 wurde eine Executiv-Regierung gegründet und im August 1982 tritt der erste Regierungschef ("Cap de Govern") sein Amt an und - mit der Genehmigung der Andorranischen Verfassung durch Referendum am 14. März 1993 und 74,2 % der Wählerstimmen, wurde dieses Ziel erreicht.
Andorra ist heute ein demokratischer und sozialer Rechtstaat der seine Struktur des Co -Fürstentums beibehält. Die Verfassung hat zu zahlreichen Umwälzungen bei den Institutionen, in der Politik, in der Wirtschaft und im Sozialwesen geführt und vor allem sind die bisherigen legislativen und executiven Kompetenzen der Co-Fürsten weitgehend auf das Parlament und die Regierung übergegangen.
Die beiden Co-Fürsten, der Bischof von Seo de Urgell und der Staatspräsident von Frankreich, bleiben jedoch gemeinsam und ungeteilt Staatsoberhaupt. Die Co-Fürsten sind Symbol und Garantie für die Fortdauer und Unabhängigkeit von Andorra, mit Vetorechten beim Abschluss internationaler Verträge und der Gesetzgebung.
Dieses Amt bekleiden derzeit:
Monsenyor
Joan Enric VIVES i Sicília
Bischof von Urgell (in Katalonien/Spanien),
seit dem 10. Juli 2003 Copríncep d'Andorra
Xavier Espot Zamora
(Demòcrates per Andorra)
Am 27.7.1993 wurde Andorra als 184. Mitglied in die Vereinten Nationen (UNO) aufgenommen und damit international als souveräner Staat anerkannt.
Unter anderem ist Andorra seit dem 10.11.1994 (33. Mitglied) im Europarat und dem 25.04.1996 in der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).
Andorra besteht aus sieben Gemeinden ("Parròquies"): Canillo, Encamp, Ordino, La Massana, Andorra la Vella, Sant Julià de Lòria und Escaldes-Engordany.
Die "Comuns" sind die Organe, die die Gemeinden vertreten und verwalten, den kommunalen Haushalt genehmigen und ausführen, ihre öffentliche Politik beschliessen und umsetzen und das gesamte kommunale Eigentum verwalten. Sie erhalten Kapital, das aus dem allgemeinen Staatshaushalt stammt, damit ihre finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet ist.
1998 wurde das Amt des "Ombudsmann" geschaffen. Der Ombudsmann verteidigt und wacht über die von der Verfassung gewährleisteten Rechte und Freiheiten. Er behandelt Privatklagen und -beschwerden, die die Verletzung der Rechte durch die öffentliche Verwaltung betreffen. Ausserdem kann er Empfehlungen aussprechen, an seine Pflichten und gesetzlichen Verpflichtungen erinnern und Vorschläge zur Umsetzung neuer Massnahmen machen.