ZurückStaatswesen Andorra

 

Wenn bis jetzt der Ausgangspunkt der Institutionen des Fürstentums Andorra auf der Unterzeichnung der zwei Abkommen, der  "Pariatges" (Machtteilungsverträge) in den Jahren 1278 und 1288 zwischen dem  Bischof von Urgell und dem Grafen von Foix, basierte, haben heute, die Prinzipien die sich  daraus herleiten, die Entwicklung des Konzeptes einer Gewaltentrennung in einem stabilen politischen Rahmen erlaubt.

Durch das Dekret der Institutionsreform vom 15.1.1981 wurde eine Executiv-Regierung  gegründet und im August 1982 tritt der erste Regierungschef ("Cap de Govern")  sein Amt an und - mit der Genehmigung der Andorranischen Verfassung durch Referendum am  14. März 1993 und 74,2 % der Wählerstimmen, wurde dieses Ziel erreicht.
Andorra ist heute ein demokratischer und sozialer Rechtstaat der seine Struktur des  Co -Fürstentums beibehält. Die Verfassung hat zu zahlreichen Umwälzungen bei den  Institutionen, in der Politik, in der Wirtschaft und im Sozialwesen geführt und vor allem  sind die bisherigen legislativen und executiven Kompetenzen der Co-Fürsten weitgehend auf das Parlament und die Regierung übergegangen.
Die beiden Co-Fürsten, der Bischof von Seo de Urgell und der Staatspräsident von Frankreich, bleiben jedoch gemeinsam und ungeteilt Staatsoberhaupt. Die  Co-Fürsten sind Symbol und Garantie für die Fortdauer und Unabhängigkeit von Andorra, mit Vetorechten beim Abschluss internationaler Verträge und der Gesetzgebung.
Dieses Amt bekleiden derzeit:

Monsenyor
Joan Enric VIVES i Sicília

Bischof von Urgell (in Katalonien/Spanien),
seit dem 10. Juli 2003 Copríncep d'Andorra



 

Emmanuel Macron
Präsident der Französischen Republik
seit dem 14. Mai 2017
Copríncep d'Andorra










Jeder Co-Fürst hat einen persönlichen Vertreter in  Andorra, um über das Fürstentum betreffende  Angelegenheiten auf dem neuesten Stand zu sein. Sie bestätigen auch die diplomatischen Vertreter Andorras im Ausland und erhalten die Bestätigung der ausländischen Vertreter  in Andorra.

Das Amt des Co-Fürsten ist rein nominativ, d.h. die Tatsache, dass ein Co-Fürst  gleichzeitig französischer Staatspräsident ist, bedeutet nicht, dass Frankreich Rechte  an Andorra hätte. Aufgrund uralter, stets erneuerter Verträge, ist der französische  Staatspräsident für die Dauer seiner Amtszeit, gleichzeitig auch noch zum andorranischen Mitregenten geworden. Im Falle seiner Eminenz, des Bischofs von Seo de Urgell, der ja vom Vatikan ernannt wird, aber immer Spanier sein muss, verhält es sich ähnlich.

Für den spanischen, wie für den französischen Staat ist Andorra absolutes Ausland. An  diesem Zustand ändert sich auch nichts, wenn in den beiden Nachbarländern die  Regierungen oder gar die Staatsformen wechseln.

Der Vorläufer vom Generalrat ("Consell General") war der "Consell  de la Terra" (Rat des Landes), gegründet 1419. Das Parlament ("Consell General") besteht aus 28 Abgeordneten  die vom Volk alle 4 Jahre gewählt werden. 14 der 28 Räte werden auf regionaler Ebene gewählt, d.h. 2 Räte für jede Gemeinde, während die anderen 14 auf nationaler Ebene gewählt werden.

Die Regierung

Xavier Espot Zamora
(Demòcrates per Andorra)








Regierungschef (Cap de Govern) seit dem 16. Mai 2019 der Rechtsanwalt, Xavier Espot Zamora.

Am 27.7.1993 wurde Andorra als 184.  Mitglied in die Vereinten Nationen (UNO) aufgenommen und damit international als  souveräner Staat anerkannt.

Unter anderem ist Andorra seit dem 10.11.1994 (33. Mitglied) im Europarat und dem  25.04.1996 in der OECD  (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).

Andorra besteht aus sieben Gemeinden ("Parròquies"): Canillo, Encamp, Ordino,  La Massana, Andorra la Vella, Sant Julià  de Lòria und Escaldes-Engordany.

Die "Comuns" sind die Organe, die die Gemeinden vertreten und  verwalten, den kommunalen Haushalt genehmigen und ausführen, ihre öffentliche Politik beschliessen und umsetzen und das gesamte kommunale Eigentum verwalten. Sie erhalten  Kapital, das aus dem allgemeinen Staatshaushalt stammt, damit ihre finanzielle  Unabhängigkeit gewährleistet ist.

1998 wurde das Amt des "Ombudsmann" geschaffen. Der Ombudsmann verteidigt und wacht über die von der Verfassung gewährleisteten Rechte und Freiheiten. Er behandelt Privatklagen und -beschwerden, die die Verletzung der Rechte durch die öffentliche Verwaltung betreffen.  Ausserdem kann er Empfehlungen aussprechen, an seine Pflichten und gesetzlichen Verpflichtungen erinnern und Vorschläge zur Umsetzung neuer Massnahmen machen.