ZurückWohnsitznahme - Firmengründung - Steuern

 

imageDer neue Finanzrahmen - seit dem 1. Januar 2013
Ziel: Erleicherung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen Andorras mit den Nachbarländern durch eine homologierte Steuer.

Notwendigkeit: erforderlliche Homologation zum Erlangen von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Neuheit: Besteuerung von Einkommen geschäftlicher und beruflicher Herkunft: physische Personen, Residenten und Nicht-Residenten und juristische Personen.
1. Einkommensteuer für Nicht-Residenten 10%
2. Einkommensteuer auf wirtschaftliche Aktivitäten 10%
3. Einkommensteuer für Firmen 10%
Steuerzahler sind alle Unternehmen, die in Andorra tätig sind und ihren Wohnsitz oder Steuersitz in Andorra haben. Diese Steuer kann um 80% reduziert werden, wenn die Tätigkeit überwiegend im Ausland stattfindet.
4. Impost General Indirecte (IGI) 4,5% (MwSt. in der Europäischen Union).
Ersetzt alle bisherigen indirekten Steuern.

Vergleich auf steuerlicher Ebene mit anderen europäischen Ländern: siehe







Seit dem 1. Januar 2015 ist die Anwendung der Einkommensteuer für physische Personen (IRPF - Impost sobre la renda de les persones físiques) in Höhe von 10% in Kraft getreten.

Steuerpflichtig sind alle Einkommen von Angestellten, Selbständigen und Residenten, die ihren Steuerwohnsitz (d.h. 183 Tage Aufenthalt) in Andorra haben. Dies beinhaltet auch Zinseinkommen aus Bankdepots, Sparkonten etc. mit einem Freibetrag bis 3'000 Euro.
Einkommen bis 24'000 Euro Jahreseinkommen sind steuerfrei.
Einkommen bon 24'000 Euro bis 40'000 Euro Jahreseinkommen zahlen 5% Steuer.
Einkommen ab 40'000 Euro Jahreseinkommen bezahlen 10% Steuer.

Die lokalen Verwaltungen - Comuns - einer jeden Gemeinde sind durch den Generalrat befugt, eine allgemeine Besteuerung vorzunehmen sowie zusätzliche Steuern einzuführen, zu verwalten und durchzusetzen.

Selbst wenn die Abgaberegeln in den verschiedenen Gemeinden uneinheitlich sind, können die wichtigsten abgabepflichtigen Tätigkeiten aufgeführt werden:
- Abgaben auf Diestleistungen: des Öffentlichen Gesundheitswesens, der Strassenbeleuchtung und des Trinkwassers, städtische Abgaben usw.
- Abgaben auf Zulassung und Genehmigung von Bauarbeiten, auf Änderungen von Handelsnamen, Registrierung von Adressen, Aufstellen von Schildern usw.
- Abgaben auf Handels- und Industrietätigkeiten, Mieten, Eigentum oder auf Erwerb von Immobilien, Vermögensübertragung...