ZurückWohnsitznahme - Firmengründung - Steuern

 

imageWohnsitznahme / Aufenthaltsgenehmigung
Es wird zwischen PASSIVER RESIDENZ (Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitserlaubnis in Andorra) und AKTIVER RESIDENZ (Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis in Andorra) unterschieden.

Die RESIDENCIA PASSIVA ist vorgesehen für solche Personen, die effektiv in Andorra residieren wollen, d.h. sich mind. 90 Tage im Jahr im Lande aufhalten und keiner Tätigkeit in Andorra nachgehen. Die Bedingungen für die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung ohne Arbeitserlaubnis sind im neuen Gesetz über RESIDENCIES PASSIVES vom 31.05.2012 (BOPA Nr. 30 vom 27.06.2012) festgeschrieben.
Das neue Gesetz für passive Residenten hat 3 verschiedene Formen vorgesehen: siehe







In der ersten Form der passiven Residenz muss der Hauptantragsteller (das Familienoberhaupt) ein ausreichendes Einkommen nachweisen, für seinen Unterhalt und dem seiner Familie. Das sind 300% des jeweils gültigen Mindestlohns, z.Zt. 37'814 Euro/Jahr plus 100% des Mindestlohns, derzeit 12'604 Euro/Jahr pro Familienmitglied, mittels einer and. Bankbescheinigung.

Ausserdem muss der Hauptantragsteller eine Kaution von 50'000 Euro, sowie 10'000 Euro für jeden Mitantragsteller (Ehegatte, Kinder) beim AFA (Autoritat Financera Andorrana) hinterlegen. Dieses Depot wird nach Beendigung des Residentenstatus -zinslos- zurückgezahlt.

Der Hauptantragsteller verpflichtet sich, eine Summe von mind. 350'000 Euro innerhalb von 6 Monaten in Andorra zu investieren; sei es durch Immobilienerwerb, Beteiligungen, Bankanlagen oder als -zinsloses- Depot beim AFA.

Die Antragsteller müssen ein Domizil nachweisen mittels Miet- oder Kaufvertrag.

Die Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst für 2 Jahr erteilt, danach für weitere 2 Jahre verlängert, die zweite Verlängerung für 3 Jahre, und dann jeweils für 10 Jahre verlängert.

Anträge können jederzeit gestellt werden. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Nationalität, Alter, Rasse oder Glaube.

Nach 20 Jahren ist man völlig eingebürgert (Spanier, Franzosen und Portugiesen nach 10 Jahren). Damit wird man zwar nicht andorranischer Staatsbürger, erhält aber ansonsten alle wirtschaftlichen Rechte eine Andorraners, mit Ausnahme des Wahlrechts.

Die andorranische STAATSBÜRGERSCHAFT kann, nach derzeit gültigem Recht, nach 20-jähriger Residenz erworben werden, wenn man auf seine bisherige Nationalität verzichtet. in Andorra geborene Kinder ausländischer Residenten, können sich ab ihrem 18. Geburtstag für die andorranische Staatsbürgerschaft entscheiden, wenn sie und ihre Eltern zu dieser Zeit noch offizielle Residenten in Andorra sind und auf ihre bisherige Nationalität verzichten. Ausländer, die mit einem/r Andorraner/in verheiratet sind, können die Staatsbürgerschaft auf Antrag erwerben.

Für alle Deutschen die in Andorra leben ist das Generalkonsulat der BRD in Barcelona (Reisepass etc.) zuständig.
Anschrift:
Torre Mapfre, C/Marina 16-18, 30a
08005 Barcelona
Tel. (+34) 93 292 10 00, Fax (+34) 93 292 10 02.



Wir sind Ihnen gerne bei der Erlangung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung und beim Kauf oder Miete der geeigneten Immobilie behilflich.